Podologe/Podologin
Tätigkeiten
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Durchführen von medizinische Fußpflegemaßnahmen und Fußbehandlungen
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Behandlung von u.a. Warzen, Hühneraugen und eingewachsenen Nägeln
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Anfertigung von Orthosen (langlebige Druckentlastungen) und Nagelprothesen
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Beratung von Patienten
Tätigkeitsorte
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In podologischen Praxen
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In podologischen Abteilungen von Rehabilitationskliniken und Krankenhäusern
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In Einrichtungen des Gesundheitswesens mit angeschlossenem podologischem Angebot, z.B. in Physiotherapiepraxen oder diabetischen Fußambulanzen
Dauer und Voraussetzungen
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Ausbildungsdauer: 2 Jahre
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Bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen
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Schulabschluss: Rechtlich keine Vorgabe, i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
Weitere Zugangsvorraussetzungen:
- ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
- ggf. Führungszeugnis
- ggf. Nachweis über einen Impfschutz gegen Hepatitis A/B
